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24 Stunden Betreuung
Tipps und Ratschläge für die Suche nach einer legalen 24h Betreuung

Mittlerweile gibt es eine unüberschaubare Menge an Vermittlern und Dienstleistern im Bereich der 24 Stunden Betreuung, deren Angebote zur häuslichen Betreuung sich in so manchen Einzelheiten unterscheiden, wodurch diese Angebote nur schwierig vergleichbar sind. Der monatlich zu zahlenden Betreuungspreis bzw. die Kosten werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst und auch die Rahmenbedingungen sind nicht immer die selben, was das Finden einer rund um die Uhr Pflege und Betreuung im eigenen zuhause schwierig gestalten kann.

Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige Tipps und Ratschläge für die Suche nach einer legalen 24h Betreuung geben. Die 24 Stunden Pflege aus Osteuropa in den eigenen vier Wänden gilt nach wie vor als eine beliebte Alternative zum Seniorenheim.


Die Vermittlungsgebühr

Vorab: Nicht alle Agenturen erheben eine Vermittlungsgebühr. Derzeit erheben allerdings immer noch die Mehrzahl der Vermittlungsagenturen eine einmalige, oder in manchen Fällen auch eine (z. B. jährlich) wiederkehrende Vermittlungs- bzw. Servicegebühr. Die Gebühr kann in einigen Fällen sofort anfallen, also bereits bevor die jeweilige Agentur für Sie tätig wird und Ihnen konkrete Betreuungskräfte und Dienstleistungsverträge vorstellt. In anderen Fällen wird die Gebühr erst in Rechnung gestellt, wenn Sie sich für eine von der Agentur vorgestellte Betreuungskraft entschieden haben.

Ob eine Agentur eine Vermittlungsgebühr erhebt, ist nicht immer auf dem ersten Blick ersichtlich. Schauen Sie in den AGB`s der jeweiligen Agentur nach oder fragen Sie im Beratungsgespräch nach eventuell anfallenden Vermittlungs- bzw. Servicegebühren.


A1 Formular

Das s. g. A1 Formular ist ein sehr wichtiges Dokument, auf dessen Vorlage Sie in jedem Fall nach Beginn einer rund um die Uhr Betreuung bestehen sollten. Leider wird nicht immer auf das wichtige A1 Formular hingewiesen oder dieses nach Beginn der 24 Stunden Betreuung vorgelegt.

Das A1 Formular wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger des Heimatlandes Ihrer Betreuungskraft ausgestellt und bestätigt, daß die nach Deutschland entsendete Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist bzw. weist darauf hin, welches Sozialversicherungsrecht angewendet wird. Folglich bestätigt dieses Formular die Legalität der Beschäftigung und sollte in jedem Fall vorliegen um eventuelle Mißverständnisse oder Unannehmlichkeiten z. B. bei einer Kontrolle durch den Zoll zu vermeiden.

In den Fällen, bei dem der Arbeitgeber der Betreuungskraft die Bedingungen für eine Entsendung mittels A1 Formular nicht erfüllt, wird diese in Deutschland sozialversicherungspflichtig. In diesen Fällen erhalten die Betreuungskräfte eine Anmeldebestätigung der deutschen Rentenversicherung bzw. Krankenkasse, welche Sie sich dann anstelle des A1 Formulars zwecks Bescheinigung der legalen Beschäftigung vorlegen lassen können.


Deutschkenntnisse der Betreuungskraft

Einer der wichtigsten Eigenschaften bei der Einstufung und der Auswahl des Betreuungspersonals sind die Deutschkenntnisse.
So wichtig die Deutschkenntnisse in den meisten Fällen auch sind, so schwierig sind diese letztendlich einzustufen. Oft werden die Sprachkenntnisse in Stufen wie "Grundlagen", "kommunikativ", "gutes, sehr gutes Deutsch" oder ähnlich eingestuft. Die Tatsache, daß die meisten Bewerberinnen und Bewerber ihre Sprachkenntnisse während ihres Bewerbungsprozesses selber einschätzen und nur im Idealfall zusätzlich vom Arbeitgeber bzw. Dienstleister überprüft und bewertet werden, bedingt, daß die angegebenen Deutschkenntnisse in den Ihnen vorgestellten Bewerberprofilen stets auf rein subjektiven Berurteilungen beruhen. Weder gibt es einen einheitlichen Deutsch-Test, den alle Bewerber bestehen müßen, um die Kenntnisse etwas objetiver bewerten zu können, noch schult jeder Pflegedienstleister sein Personal sprachlich auf einer einheitlichen und objektiven Ebene.

Lassen Sie deshalb Ihre Vermittlungsagentur auch selber nochmals die Sprachkenntnisse des gewünschten Betreuungspersonals überprüfen und wenn Sie auf "Nummer sicher gehen" möchten, bitten Sie zusätzlich auch um die Telefonnummer der Kraft und führen Sie vor Ihrer Entscheidung auch selbst ein Telefonat mit dieser. Sie selber können am besten einschätzen, ob die Sprachkenntnisse Ihren Bedürfnissen entsprechen und für die Betreuung ausreichend sind.


Mindestlohn gilt auch für entsendetes Personal

Der seit dem 01.01.2015 in Deutschland geltende Mindestlohn gilt auch für aus dem Ausland nach Deutschland entsendetes Personal, und somit auch bei Ihrer Betreuung, welche im Allgemeinen sehr häufig durch polnische Pflegekräfte verrichtet wird.
Sprechen Sie Ihre Agentur auf die Einhaltung des Mindestlohns an. Ein Unterschreiten des Mindestlohns, z. B. durch Beteiligung der Kraft an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ist nicht zulässig. Einige Dienstleistungsverträge enthalten z. B. Klauseln, in denen Ihnen als Auftraggeber monatlich ein Betrag für Unterkunft und Verpflegung der Betreuungskraft fiktiv erstattet wird. Hierbei wäre folgendes zu beachten: Sollte der Pflegedienstleister das bei Ihnen tätige Personal an solchen Kosten durch Lohnabzug beteiligen, muß auch nach Abzug dieser Kosten die geleistete Arbeitszeit mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohns vergütet werden.


Vertragslaufzeiten und Kosten bei Unterbrechungen der Betreuung

Informieren Sie sich über die Vertragslaufzeiten beim Pflegedienstleister und ob eventuelle Pausen in der Betreuung und Pflege ebenfalls zu zahlen sind. Im Normalfall sollten nur die Tage in Rechnung gestellt werden, an denen Sie die häusliche Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen, eine Pause die z. B. die Betreuungskraft einlegt (Urlaub etc.), sollte nicht berechnet werden. Auch sollten Sie auf möglichst kurze Kündigungsfristen achten, um bei einer plötzlich eintretenden Bedarfsveränderung flexibel und ohne weiterlaufende Kosten reagieren zu können. Unterzeichnen Sie auch einen Vertrag mit dem Vermittler, achten Sie auch hier auf eventuelle Kündigungsfristen, für den Fall, daß Sie z. B. einen Servicevertrag unterzeichnen, der automatisch verlängert wird und wiederkehrende Gebühren nach sich zieht.


Reisekosten

Die An- und Abreise Ihrer Betreuungskraft wird im Normalfall in Rechnung gestellt. Auch hier gibt es allerdings Unterschiede. Während einige Anbieter die Reisekosten pauschal und unabhängig von den tatsächlich entstandenen Reisekosten abrechnen, stellen andere Dienstleister die tatsächlich angefallenen Reisekosten in Rechnung. In manchen Fällen werden die Reisekosten auch pauschal im monatlichen Betreuungspreis berücksichtigt und nicht separat berechnet. Um verschiedene Betreuungsangebote vergleichen zu können, muß also jedes Angebot einzeln betrachtet und die Gesamtbelastung eines längeren Betreuungszeitraums verglichen werden.


Vorsicht bei der Beschäftigungsform in der 24h Betreuung

24 Stunden Betreuung durch selbständige oder eingestellte Kräfte.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine legale 24 Stunden Pflege und Betreuung in Anspruch zu nehmen. Fragen Sie Ihren Vermittler, ob er Ihnen selbständiges oder im Heimatland bzw. in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal zur Verfügung stellt. Im Allgemeinen gilt der Einsatz von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Betreuungskräften als bequemste und sicherste Methode (die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen wie der Mindestlohn, das Arbeits- sowie das Entsendegesetz vorausgesetzt).
Auch der Einsatz selbständiger Kräfte für die 24 Stunden Pflege zu Hause kann unter Umständen legal sein, allerdings müßen hierbei unterschiedliche Bedingungen eingehalten werden, die eine "echte" selbständige Tätigkeit begründen, da ansonsten die Gefahr besteht, daß die Tätigkeit der Betreuungskraft als Scheinselbständigkeit eingestuft wird. In diesem Fall könnten Sie rückwirkend als Arbeitgeber des Betreuungspersonals eingestuft werden, mit allen dazugehörigen Pflichten (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, Kündigungsschutz etc.), und im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, daß Sie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Betreuungskraft zu zahlen haben, und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Betreuungsbeginns. Beim Einsatz von selbständigen Kräften ist somit Vorsicht geboten und die Legalität sollte im Vorfeld unbedingt abgeklärt werden, z. B. durch eine Beurteilung der selbständigen Tätigkeit durch den Zoll.

Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit, eine Betreuungskraft selber einzustellen, also an die Stelle des Arbeitgebers zu treten. Auch diese Form der Beschäftigung ist bei Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen legal und könnte eine Alternative zur Vermittlung von Dienstleistungsverträgen durch Agenturen sein, zieht allerdings einen höheren bürokratischen Aufwand nach sich, wodurch sich die Kosten der Pflege für Sie insgesamt, den erwähnten bürokratischen Aufwand eingerechnet, erhöhen könnten.


24 Stunden Betreuung ist Vertrauenssache

Bei der 24h Betreuung ist es wichtig, dass Sie der Pflegekraft vertrauen.

Die polnische Pflegekraft ist rund um die Uhr bei Ihnen. Die Chemie muss stimmen. Schnell sollte sich ein Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Pflegekraft entwickeln. Die Pflege zu Hause durch eine Pflegekraft aus Polen hat den Vorteil, dass Sie es nicht ständig mit anderen Menschen in Ihrem eigenen Zuhause zu tun bekommen, so wie das bei der Beauftragung eines Pflegedienstes der Fall ist. Besonders dann, wenn die Demenz bereits beginnt, ist die Betreuung durch eine vertraute Person von Vorteil. Damit Sie der Pflegekraft tatsächlich vertrauen können, sollten polnische Pflegekräfte sorgfältig ausgewählt werden. Sie sollten darauf achten, dass eine Vorauswahl durch die Agentur getroffen wird und Sie entscheiden können, ob die Pflegekraft für die häusliche Betreuung zu Ihnen passt. Sollten Sie mit der Pflegekraft nicht zufrieden sein, sollte schnellstmöglich eine neue Pflegekraft für Sie vermittelt werden.


Tätigkeitsgebiete bei der Pflege zu Hause

Welche Tätigkeiten die Pflegekraft bei Ihnen ausführt, hängt davon ab, wie selbstständig Sie noch sind. Bei einer leichten Pflegebedürftigkeit können Sie bereits eine häusliche Betreuung beauftragen. Die Pflegekraft kann Ihnen beim Waschen und Ankleiden helfen, das Essen zubereiten und Ihnen im Haushalt helfen. Sie kann für Sie einkaufen, die Wohnung putzen oder die Wäsche waschen. Die Pflegekraft kann auch mit Ihnen spazieren gehen, Sie unterhalten, kulturelle Veranstaltungen besuchen, Sie zum Arzt oder zu Behörden fahren.
Ist eine umfassende Pflege zu Hause erforderlich, da Sie bereits ein höheres Maß an Pflege benötigen, muss zusätzlich eine Pflegefachkraft für Sie tätig werden. Polnische Pflegekräfte dürfen bei der 24 Stunden Betreuung verschiedene pflegerische Tätigkeiten wie das Verabreichen von Spritzen, den Katheterwechsel oder den Wechsel von Verbänden nicht vornehmen, da sie im Normalfall nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen. Für diese Tätigkeiten kann ein Pflegedienst beauftragt werden.


Die Arbeitszeit bei der 24h Betreuung

Die polnische Pflegekraft steht Ihnen für die Pflege zu Hause rund um die Uhr zur Verfügung, doch arbeitet sie nicht 24 Stunden täglich. Sie wohnt bei Ihnen im Haus und ist dann für Sie da, wenn Sie sie brauchen. Rufbereitschaft besteht rund um die Uhr. Da die Pflegekraft aus Polen dem polnischen Arbeitsrecht unterliegt, ist sie in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Regelarbeitszeit liegt bei maximal 40 Stunden in der Woche und sollte nicht überschritten werden.
Sie sollten darauf achten, dass die Pflegekraft bei der 24 Stunden Betreuung ausreichend Freizeit hat. Ein kompletter Tag oder zwei halbe Tage in der Woche sind angemessen. In dieser Zeit können beispielsweise Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.


Kostenübernahme nur indirekt möglich

Die Kosten für die häusliche Betreuung durch polnische Pflegekräfte müssen Sie selbst begleichen, da keine Vereinbarungen zwischen den ausländischen Pflegedienstleistern und den deutschen Kranken- bzw. Pflegekassen bestehen. Abhängig vom Pflegegrad erhalten Sie von der Pflegekasse unterschiedliche Geldleistungen, die Sie zur Begleichung der Kosten für eine Pflege zu Hause verwenden können. Das Pflegegeld beträgt monatlich 316 Euro für den Pflegegrad 2, monatlich 545 Euro für den Pflegegrad 3, monatlich 728 Euro für den Pflegegrad 4 und monatlich 901 Euro für den Pflegegrad 5. Zusätzlich steht Ihnen ab dem Pflegegrad 1 monatlich ein sogenannter Entlastungsfreibetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für die häusliche Betreuung durch eine Pflegekraft aus Polen verwendet werden kann.


Kosten steuerlich absetzbar

Sie haben die Möglichkeit, die Kosten einer Pflege zu Hause im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro im Jahr steuerlich abzusetzen. Diese Kosten können als Pflege- und Betreuungsleistungen nach § 35a Abs. 2 Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden, auch wenn nicht die gesamten Kosten damit abgedeckt sind.


24 Stunden Betreuung - Das Fazit

Bei der Suche nach einer rund um die Uhr Pflege und Betreuung sind die schier unendlich vielen Angebote verschiedener Vermittler und Dienstleister nur sehr schwierig und über Umwege miteinander vergleichbar. Im Mittelpunkt bei der Pflege zu Hause stehen die Betreuungskräfte, die letztlich permanent für Sie oder für Ihre Angehörigen vor Ort sind. Deshalb sollten Sie auch hierauf Ihr Hauptaugenmerk richten. Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der Betreuungskraft vorab zu telefonieren, prüfen Sie die Deutschkenntnisse und ob die Kraft Ihnen sympathisch wirkt. Gerade die Deutschkenntnisse gehören zu den häufigsten Missverständnissen bei der Vermittlung einer Pflege zu Hause, weil diese schlicht und ergreifend sehr oft anders eingestuft werden, als Sie es eventuell erwarten.

Prüfen Sie nach einer Vermittlung die Kommunikation mit Ihrer Agentur. Ist diese bei Fragen kurzfristig erreichbar, wird bei möglichen Problemen schnell und unkompliziert nach Lösungen gesucht? Ist auch der Arbeitgeber der Betreuungskraft für diese ein Ansprechpartner und erreichbar? Denn nur eine Kraft, die sich sowohl bei Ihnen, als auch bei ihrem meist osteuropäischem Arbeitgeber wohl fühlt, wird ihre Pflege zu Hause gerne und motiviert übernehmen.

Achten Sie auf kurze Kündigungsfristen, sowohl beim Vermittler (falls dieser einen Vertrag mit Ihnen schließt), als auch beim Pflegedienstleister, damit Sie bei eventueller Unzufriedenheit flexibel bleiben und sich die Pflege vor Ort im Sinne der pflegebedürftigen so angenehm wie möglich gestaltet.